Fremdrente für Spätaussiedler
Bundesregierung beschließt Haushaltsplan für das Jahr 2022
1 Milliarde Euro zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer
In der Kabinettssitzung vom 23.6.2021 hat die Bundesregierung den Haushaltsplan für 2022 beschlossen. Zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, wurden dabei eine Milliarde Euro in den Haushalt eingestellt. Dabei wurde einer langjährigen Forderung der Selbstorganisationen der betroffenen Personenkreise sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten aufgegriffen. Der Haushaltsansatz wurde mit einem Sperrvermerk versehen, der die Vorlage einer abgestimmten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beinhaltet. Im Rahmen einer Länderbeteiligung soll das Fondsvolumen um den gleichen Betrag ergänzt werden. […]
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In der folgenden informativen Broschüre hat der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Bernd Fabritius, MdB, alle wichtigen Daten zu dem Thema Spätaussiedler und Fremdrente zusammengetragen: Hier geht es zur Broschüre.