Härtefallfonds

Datum: 01.02.2024
Ort: Frankfurt

Stellungnahme der IDRH vom 01.02.2024

Am 31. Januar endete die Frist zur Beantragung von Zahlungen aus dem Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung. Trotz der angestrebten Unterstützung für eine spezifische Gruppe von Antragstellern ist festzustellen, dass das Ziel des Fonds nicht in ausreichendem Maße erreicht wurde.

Wie aus einer Mitteilung der Bundesregierung vom 26. Januar 2024 hervorgeht, wurden von insgesamt 48.543 eingegangenen Anträgen lediglich 13.483 Anträge genehmigt. Diese Zahlen werfen Fragen auf hinsichtlich der Effektivität und Zielgerichtetheit des Härtefallfonds. Insbesondere ist zu bemerken, dass Anträge von Spätaussiedlern innerhalb des genannten Personenkreises überproportional häufig abgelehnt wurden.

Die niedrige Genehmigungsquote lässt darauf schließen, dass dringende Anpassungen und Korrekturen im Rahmen des Fremdrentenrechts notwendig sind, um sicherzustellen, dass die berechtigten Bedürfnisse der Antragsteller angemessen berücksichtigt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Härtefallfonds seine Zielsetzung erfüllt und den Betroffenen die erforderliche Unterstützung zuteilwird.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine eingehende Überprüfung der Antragsbearbeitung vorzunehmen und gegebenenfalls Anpassungen im Fremdrentenrecht vorzunehmen, um zu gewährleisten, dass der Härtefallfonds in der Lage ist, seine intendierten Ziele zu erreichen. Diese Überprüfung sollte transparent und zügig erfolgen, um den berechtigten Ansprüchen der Antragsteller gerecht zu werden.

Härtefallfonds: Antragsfrist wird verlängert

Bei der Geschäftsstelle der Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geht nach wie vor eine hohe Zahl von Anträgen auf Leistungen aus der Stiftung ein. Aus diesem Grund hat der Beirat der Stiftung am 12. September 2023 empfohlen, die am 30. September 2023 ablaufende Antragsfrist zu verlängern. Die Bundesregierung wird die Empfehlung des Beirats der Stiftung umsetzen und die Antragsfrist einmalig bis zum 31. Januar 2024 verlängern.

Einmalzahlung der Stiftung Härtefallfonds

Die Antragsfrist für die Gewährung einer pauschalen Einmalzahlung der Stiftung Härtefallfonds läuft am 30. September 2023 ab. Bis dahin besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds übermittelt werden.

Die Voraussetzungen für Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) lauten:

– Sie haben am 1. Januar 2021 eine oder mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von insgesamt weniger als 830 Euro netto (nach Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) bezogen. Auch ausländische Renten zählen dazu.

– Sie sind vor dem 1. April 2012 als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz) in Deutsch-land aufgenommen worden und waren zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre alt. Wenn Sie nach dem 31. März 1962 geboren sind, können Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Alle weiteren Informationen können dem Informationsblatt entnommen werden oder sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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