80 Jahre danach

Datum: 26.07.2021
Ort: Online

Im Vortrag wird unser Referent Dr. Viktor Krieger die Bedeutung des Deportationserlasses vom 28. August 1941 ansprechen, der den Auftakt zu jahrzehntelangen Verfolgungen und Diskriminierungen der deutschen Minderheit in der UdSSR bildete. Retrospektiv wird auf seine gravierenden und fortwährenden Folgen eingegangen, die noch bis heute spürbar sind. Schließlich soll der Stellenwert dieses Ereignisses im der Gedächtnis- und Erinnerungskultur der russlanddeutschen Bundesbürger erörtert werden.

  • Sie können einfach wenige Minuten vor Beginn über den Link oder die Zoom-App der Veranstaltung beitreten:

    Zur Veranstaltung

    Meeting-ID: 865 1074 6739

  • Dr. Viktor Krieger (*1959, Gebiet Dschambul, Kasachstan) arbeitet seit April 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bayerischen Kulturzentrums der Deutschen aus Russland (BKDR) in Nürnberg.

    Er studierte in Nowosibirsk und promovierte an der Akademie der Wissenschaften in Alma-Ata. Mehrere Jahre war er als Hochschullehrer in der Stadt Dschambul tätig. 1991 siedelte er in die Bundesrepublik über. Nach diversen beruflichen Stationen im Generallandesarchiv Karlsruhe und am Institut für Auslandsbeziehungen in Stuttgart nahm er seit 1999 an einigen Projekten am Seminar für Osteuropäische Geschichte, Universität Heidelberg teil. Zuletzt arbeitete er als freiberuflicher Historiker und Lehrbeauftragter des Historischen Seminars an der Universität Heidelberg.

    Forschungsschwerpunkte: Dr. Viktor Krieger forscht und lehrt zur Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen im Kontext des multikulturellen Vielvölkerstaates Russland bzw. UdSSR. Seine besonderen Schwerpunkte sind: Wolgadeutsche; Stalinismus; Germanophobie; deutsche Minderheit in Zentralasien; Anpassung, Nonkonformität und Widerstand; Bildungsgeschichte und -traditionen; Identität und Erinnerungskultur; Geschichtsvermittlung.

  • Mit der Teilnahme erklären Sie sich einverstanden, dass die Interessengemeinschaft der Deutschen aus Russland in Hessen gGmbH Foto- und Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zeitlich unbegrenzt für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf sowie zu Dokumentationszwecken für den Zuwendungsgeber.

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