Zum Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode

Datum: 10.04.2025
Ort: Frankfurt am Main

Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 zwischen CDU, CSU und SPD werden in den Zeilen 2741 bis 2757 Positionen zur Politik für Heimatvertriebene, (Spät-)Aussiedler und deutsche Minderheiten formuliert. Der Abschnitt benennt sowohl politische Zielsetzungen als auch bestehende Herausforderungen in diesem Aufgabenfeld.

Als russlanddeutsche Selbstorganisationen in Hessen begrüßen wir, dass die Koalitionspartner Verantwortung für die Belange der Vertriebenen, (Spät-)Aussiedler und deutschen Minderheiten übernehmen. Zahlreiche Anliegen aus unserem Wirkungskreis finden sich nun im Koalitionsvertrag wieder.

Allerdings bleibt bedauerlich, dass ein konkreter Rentenausgleich für (Spät-)Aussiedler in der öffentlichen Darstellung bislang nicht benannt wurde. Das Fremdrentengesetz (FRG) findet – soweit ersichtlich – in den bisherigen Formulierungen des Koalitionsvertrags keine ausdrückliche Berücksichtigung. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer gesetzlichen Neuregelung zur Stabilisierung des Rentenniveaus kommen, sollte diese Gelegenheit genutzt werden, um eine Reform des FRG erneut auf die politische Agenda zu setzen.

Die Zeilen 2741 bis 2757 im Konkreten:

„Wir bekennen uns zu Schutz und Förderung der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten. Das kulturelle und geschichtliche Erbe der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie den Folgestaaten der Sowjetunion ist Teil der gesamtdeutschen Geschichte. Wir werden die Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa und den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion fortführen und den Dialog mit den Herkunftsstaaten vertrauensvoll ausbauen. Der Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine kommt wegen des russischen Angriffskrieges und des möglichen EU-Beitritts der Ukraine eine besondere Bedeutung zu. Wir halten an der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz fest. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufnahme werden wir auf ihre Praktikabilität und Aktualität überprüfen und dabei auch die Lebenswirklichkeit der Menschen in den Herkunftsgebieten in den Blick nehmen. Für die nach dem 31.12.1992 geborenen und in den Aussiedlungsgebieten lebenden deutschstämmigen Personen werden wir die Möglichkeiten des Zuzugs nach Deutschland prüfen. Wir stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und führen die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen. Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa verbleibt in Oldenburg.“

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